Allgemeine Geschäftsbedingungen
IBL Institut Bettina Lorenz / Bereich: Fasten und Aktiv
Inhaberin: Bettina U. Lorenz
(1) Anmeldung, Vertrag, kein Widerrufsrecht bei touristischen Angeboten
Ihre Anmeldung kann telefonisch, postalisch oder per E-Mail erfolgen und ist verbindlich. Mit dieser Anmeldung bieten Sie dem Institut Lorenz, Abt.: Fasten und Aktiv – www.fasten-und-aktiv.de – Einzelunternehmerin Bettina Lorenz – im Nachfolgenden “Fasten und Aktiv” genannt – den Vertragsabschluss an.
Der Vertragsabschluss kommt erst durch die postalische oder per E-Mail vorgenommene Buchungsbestätigung durch Fasten und Aktiv zustande und erfolgt erst nach Rücksendung der vom Interessenten/in unterzeichneten Schriftstücke
• Glauberanamnese
• Erklärung Fasten für Gesunde
• Einwilligung zur Datenverarbeitung
Gemäß BGB § 312 g Abs. 2 Nr. 9 entfällt das Widerrufsrecht bei touristischen Leistungen nach der Buchungsbestätigung. Sollten Sie von dem Vertrag zurücktreten, fallen Stornokosten an. Genaue Angaben dazu unter Punkt 3.
(2) Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der postalischen oder per E-Mail versandten Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebotes und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung. Eine Anzahlung in Höhe von EUR 50,- wird sofort nach Buchungsbestätigung fällig. Der Rechnungsbetrag, der vor Beginn der vertraglichen Leistung zu zahlen ist, ist bis zum auf der Rechnung vermerkten Termin per Überweisung zu entrichten.
Durch den/die Teilnehmer/in während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingt kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen. Ohne die vollständige Zahlung des Kurspreises besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem Angebot und kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.
(3) Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt ist jederzeit postalisch oder per E-Mail möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Fasten und Aktiv. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Nachstehende Kosten entstehen:
• Bis 14 Tage vor Beginn (Tag des ersten Treffens mit der Fastenleiterin) 50,- EUR
• 7 – 14 Tage vor Beginn (Tag des ersten Treffens mit der Fastenleiterin) 50 % der gesamten Kosten
• 0 – 7 Tage vor Beginn (Tag des ersten Treffens mit der Fastenleiterin) 80 % der gesamten Kosten
Es kann auch ein/eine Ersatzteilnehmer/in gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine schriftliche Information an Fasten und Aktiv erforderlich. Die Ersatzperson kann von der Kursleitung zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen an die Veranstaltung (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen, Rücksendung der unter § 1 genannten Schriftstücke) nicht gerecht wird.
Bei Rücktritt nach Kursbeginn (Tag des ersten Treffens mit der Fastenleiterin) oder bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursbestandteilen werden keine Kosten von Fasten und Aktiv erstattet.
(4) Rücktritt durch die Kursleitung
Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so werden die Teilnehmer/innen spätestens 7 Tage vor Kursbeginn darüber informiert.
Mindestteilnehmer Hotel-Angebot = 4 Teilnehmer. Mindestteilnehmer sonstige Angebote = 2 Personen. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat die Kursleitung die Teilnehmer/innen unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Der/die Teilnehmer/in erhält den eingezahlten Kurspreis zurück. Weitere Ansprüche seitens des/der Teilnehmers/in sind ausgeschlossen. Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein/eine Teilnehmer/in ungeachtet einer Abmahnung durch die Kursleitung die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
(5) Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme
Das Angebot ist ein so genanntes „Fasten für Gesunde“. Die Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich. Die Teilnahme unter 18 Jahren ist nur nach dem 16. Geburtstag und nur in Verbindung mit einem Erziehungsberechtigten und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Teilnehmer, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen (z.B. Blutdruckmedikamente, Diabeteskranke mit Insulinpflicht) oder die unter einer Darmentzündung leiden (z.B. Morbus Crohn, akute Hämorrhoiden etc.), dürfen an diesem Angebot nicht teilnehmen. Sie können jedoch unter ärztlicher Aufsicht in einer Fastenklinik fasten. Adressen hierzu finden Sie im Internet bei der Ärztegesellschaft Heilfasten und Ernährung.
Weitere Indikationen sind vom „Fasten für Gesunde“ ebenfalls ausgeschlossen:
• schwangere und stillende Frauen
• Interessenten mit Magenschleimhautentzündung
• mit krankhaften Essverhaltensstörungen (z.B. Bulimie, Magersucht)
• mit Gicht und Rheuma unter ständiger Medikamenteneinnahme
• mit Herzerkrankungen
• regelmäßige Einnahme von Blutverdünnungsmedikamenten (z.B. Marcumar)
• mit Anfallerkrankungen (z.B. Epilepsi)
• mit Sucherkrankungen (z.B. Alkohol, Drogen)
• nach frischen Operationen (mind. 8 Monate Zeitabstand)
• mit Krebserkrankung
• Dialysepatienten
• Interessenten mit starkem Übergewicht
• Regelmäßige Einnahme von Entwässerungs- und Abführmitteln
• Mit Schilddrüsenüberfunktion mit ständiger Medikamenteneinnahme (z.B.Hewthyreon, Thyreo)
• Mit psychischen Erkrankungen unter medikamentöser Behandlung (z.B. Depressionen, Schizophrenie)
• Mit geistiger Behinderung und mit mangelnder körperlichen Fitness (Benutzung Gehhilfen / Rollator)
Es gibt die Möglichkeit ggf. mit ärztlichem Attest an dem Angebot teilzunehmen.
(6) Körperliche Anforderungen
Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern, Ausflug etc.) besteht auch dann nicht, wenn die Kursleitung an derselben teilnimmt.
(7) Haftung, Haftungsbeschränkung
Fasten und Aktiv haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.
Fasten und Aktiv übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die sich direkt oder indirekt aus der Anwendung, dem Gebrauch der vorgestellten, empfohlenen Methoden und Aktivitäten ergeben. Bei ernsthaften Beschwerden wird empfohlen, dass der/die Teilnehmer/in immer professionelle Diagnose und Therapie durch ärztliche oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nimmt.
Fasten und Aktiv haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fasten und Aktiv gegenüber dem/der Teilnehmer/in nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Fall eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche gegenüber Fasten und Aktiv wegen unerlaubter Handlung sind bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Fall aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Kursleitung.
Schadensersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber Fasten und Aktiv schriftlich geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber Fasten und Aktiv oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der/die Teilnehmer/in es schuldhaft unterlassen hat, den Schaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(8) Versicherung
Fasten und Aktiv empfiehlt den Abschluss einer Seminar-Stornokosten- und Abbruch-Versicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.
(9) Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Einzelunternehmerin Bettina Ursula Lorenz.
⇑ nach oben⇑